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Das Strahlenschutzgesetz

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bildet seit Ende 2018 die zentrale rechtliche Grundlage für den Schutz vor ionisierender Strahlung in Deutschland. Mit seinem Inkrafttreten wurden zahlreiche zuvor getrennte Regelungen zusammengeführt und an europäische Vorgaben angepasst. Das Ziel ist ein einheitliches, modernes und praxisnahes Regelwerk, das sowohl die Bevölkerung als auch Beschäftigte und Patienten schützt.

Hintergrund und Zielsetzung

Das StrlSchG setzt die europäische Richtlinie 2013/59/Euratom in deutsches Recht um. Diese Richtlinie definiert europaweit gültige Mindestanforderungen für den Strahlenschutz in Medizin, Forschung, Industrie und Umwelt.

Nach § 1 StrlSchG ist das oberste Ziel der Schutz von Menschen und Umwelt vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung. Dies gilt für natürliche, künstliche und medizinische Strahlenquellen.

Im Vergleich zu früheren Regelungen (Strahlenschutzverordnung + Röntgenverordnung) bringt das neue Gesetz:

Expositionssituationen nach StrlSchG

Das Gesetz unterscheidet drei Arten von Situationen, in denen Personen Strahlung ausgesetzt sein können:

  1. Geplante Expositionssituationen: Strahlenexposition entsteht bewusst im Rahmen einer Tätigkeit (z. B. medizinische Anwendungen, Betrieb von Anlagen, Umgang mit Radionukliden).
  2. Bestehende Expositionssituationen: Strahlung ist bereits vorhanden, ohne dass sie geplant wurde (z. B. Radon in Innenräumen, ehemalige Bergbaugebiete, natürliche Radioaktivität).
  3. Notfallexpositionssituationen: Situationen infolge eines Unfalls oder unerwarteten Ereignisses, die schnelles Eingreifen erfordern.

Diese Einteilung ermöglicht differenzierte Anforderungen je nach Ursache und Kontrollierbarkeit der Strahlenexposition.

Expositionskategorien

Zusätzlich unterscheidet das Gesetz drei Personengruppen, für die unterschiedliche Maßnahmen und Grenzwerte gelten:

Jede Gruppe hat eigene Schutzstandards, da Nutzung und Risiko unterschiedlich sind.

Ergänzende Verordnungen

Zur Konkretisierung des StrlSchG wurden drei wesentliche Verordnungen erlassen:

Diese Verordnungen ergänzen das Gesetz und legen detaillierte Vorgaben für Behörden, Betreiber und Strahlenschutzverantwortliche fest.

Bedeutung des Strahlenschutzgesetzes

Das StrlSchG hat die Rolle eines Grundgesetzes des deutschen Strahlenschutzes. Es definiert:

Damit bildet es die Basis für ein modernes und kohärentes Strahlenschutzsystem, das sowohl die Sicherheit erhöht als auch die Verwaltungsabläufe erheblich vereinfacht.

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