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Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bildet seit Ende 2018 die zentrale rechtliche Grundlage für den Schutz vor ionisierender Strahlung in Deutschland. Mit seinem Inkrafttreten wurden zahlreiche zuvor getrennte Regelungen zusammengeführt und an europäische Vorgaben angepasst. Das Ziel ist ein einheitliches, modernes und praxisnahes Regelwerk, das sowohl die Bevölkerung als auch Beschäftigte und Patienten schützt.
Hintergrund und Zielsetzung
Das StrlSchG setzt die europäische Richtlinie 2013/59/Euratom in deutsches Recht um. Diese Richtlinie definiert europaweit gültige Mindestanforderungen für den Strahlenschutz in Medizin, Forschung, Industrie und Umwelt.
Nach § 1 StrlSchG ist das oberste Ziel der Schutz von Menschen und Umwelt vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung. Dies gilt für natürliche, künstliche und medizinische Strahlenquellen.
Im Vergleich zu früheren Regelungen (Strahlenschutzverordnung + Röntgenverordnung) bringt das neue Gesetz:
- Vereinheitlichung der Verwaltungsverfahren: Viele Situationen, in denen früher zwei Behörden zuständig waren (z. B. PET/CT: radioaktive Stoffe + Röntgenstrahlung), können nun in einem einzigen Verfahren bearbeitet werden.
- Einheitliche rechtliche Struktur für alle Arten von Expositionen
- Bessere Koordination bei Forschungsvorhaben, u. a. durch eine gemeinsame Stellungnahme der Ethikkommissionen
- Grundlegende Modernisierung des Strahlenschutzrechts
Expositionssituationen nach StrlSchG
Das Gesetz unterscheidet drei Arten von Situationen, in denen Personen Strahlung ausgesetzt sein können:
- Geplante Expositionssituationen: Strahlenexposition entsteht bewusst im Rahmen einer Tätigkeit (z. B. medizinische Anwendungen, Betrieb von Anlagen, Umgang mit Radionukliden).
- Bestehende Expositionssituationen: Strahlung ist bereits vorhanden, ohne dass sie geplant wurde (z. B. Radon in Innenräumen, ehemalige Bergbaugebiete, natürliche Radioaktivität).
- Notfallexpositionssituationen: Situationen infolge eines Unfalls oder unerwarteten Ereignisses, die schnelles Eingreifen erfordern.
Diese Einteilung ermöglicht differenzierte Anforderungen je nach Ursache und Kontrollierbarkeit der Strahlenexposition.
Expositionskategorien
Zusätzlich unterscheidet das Gesetz drei Personengruppen, für die unterschiedliche Maßnahmen und Grenzwerte gelten:
- Bevölkerung
- Beruflich strahlenexponierte Personen
- Patientinnen und Patienten (medizinische Exposition)
Jede Gruppe hat eigene Schutzstandards, da Nutzung und Risiko unterschiedlich sind.
Ergänzende Verordnungen
Zur Konkretisierung des StrlSchG wurden drei wesentliche Verordnungen erlassen:
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Wichtigste praktische Grundlage, regelt u. a. Dosisgrenzwerte, Genehmigungen, Überwachung und organisatorische Maßnahmen.
- Atomrechtliche Entsorgungsverordnung (AtEV): Anforderungen und Abläufe zur Entsorgung radioaktiver Abfälle.
- Notfalldosis-Werte-Verordnung (NDWV): Richtwerte und Handlungsoptionen für Maßnahmen im radiologischen Notfall.
Diese Verordnungen ergänzen das Gesetz und legen detaillierte Vorgaben für Behörden, Betreiber und Strahlenschutzverantwortliche fest.
Bedeutung des Strahlenschutzgesetzes
Das StrlSchG hat die Rolle eines Grundgesetzes des deutschen Strahlenschutzes. Es definiert:
- Struktur des Strahlenschutzes
- Voraussetzungen für Genehmigungen oder Anzeigen
- Grundsätze wie Rechtfertigung, Optimierung und Dosisbegrenzung
- Zuständigkeiten von Behörden und Fachkundigen
- Anforderungen an Notfallschutz, Radonschutz, medizinische Anwendungen und berufliche Tätigkeiten
Damit bildet es die Basis für ein modernes und kohärentes Strahlenschutzsystem, das sowohl die Sicherheit erhöht als auch die Verwaltungsabläufe erheblich vereinfacht.