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Strahlenschutzrecht

Das Strahlenschutzrecht in Deutschland besteht aus einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und ergänzenden Verwaltungsvorschriften, die gemeinsam den sicheren Umgang mit ionisierender Strahlung regeln. Die rechtlichen Vorgaben sollen sowohl Menschen als auch die Umwelt vor schädlichen Wirkungen von Strahlung schützen.

Das deutsche Strahlenschutzrecht setzt sich aus verschiedenen Ebenen zusammen:

Gesetze

Den Kern bilden zwei wichtige Gesetze:

Verordnungen

Ergänzend zu den Gesetzen existieren mehrere Verordnungen, die technische und organisatorische Details festlegen:

Weitere Regelwerke

Zusätzliche Vorschriften konkretisieren die Umsetzung im Alltag:

Diese verschiedenen Elemente greifen ineinander und bilden ein mehrstufiges System, das sowohl rechtliche Anforderungen als auch technische Details umfasst.

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