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Das Strahlenschutzrecht in Deutschland besteht aus einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und ergänzenden Verwaltungsvorschriften, die gemeinsam den sicheren Umgang mit ionisierender Strahlung regeln. Die rechtlichen Vorgaben sollen sowohl Menschen als auch die Umwelt vor schädlichen Wirkungen von Strahlung schützen.
Das deutsche Strahlenschutzrecht setzt sich aus verschiedenen Ebenen zusammen:
Gesetze
Den Kern bilden zwei wichtige Gesetze:
- Das Atomgesetz (AtG): Es regelt die Nutzung der Kernenergie, den Umgang mit Kernbrennstoffen und den Schutz vor Gefahren der Kerntechnik.
- Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG): Seit 2018 in Kraft, fasst es die Regelungen zum Strahlenschutz neu zusammen. Es überführt europäische Vorgaben – insbesondere die Euratom-Richtlinie 2013/59 – in nationales Recht.
Verordnungen
Ergänzend zu den Gesetzen existieren mehrere Verordnungen, die technische und organisatorische Details festlegen:
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Zentrale Grundlage für die praktische Anwendung des Strahlenschutzes, z. B. für Genehmigungen, Dosisgrenzwerte und Überwachung.
- Atomrechtliche Entsorgungsverordnung (AtEV): Regeln für Behandlung und Entsorgung radioaktiver Abfälle.
- Notfalldosis-Werte-Verordnung (NDWV): Vorgaben für Maßnahmen im radiologischen oder nuklearen Notfall.
Weitere Regelwerke
Zusätzliche Vorschriften konkretisieren die Umsetzung im Alltag:
- Verwaltungsvorschriften: legen einheitliche Verfahren fest, z. B. zu Strahlenpässen oder Emissionsüberwachung.
- KTA-Regeln (Kerntechnischer Ausschuss): technische Standards besonders für kerntechnische Anlagen.
- DIN-Normen: beschreiben allgemein anerkannte technische Standards im Strahlenschutz.
Diese verschiedenen Elemente greifen ineinander und bilden ein mehrstufiges System, das sowohl rechtliche Anforderungen als auch technische Details umfasst.