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Obwohl das Strafgesetzbuch nicht zum eigentlichen Strahlenschutzrecht gehört, enthält es mehrere wichtige Bestimmungen, die den Umgang mit radioaktiven Stoffen, Kernbrennstoffen und Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung strafrechtlich regeln. Diese Vorschriften schaffen einen verbindlichen Rahmen und sorgen dafür, dass Verstöße gegen sicherheitsrelevante Vorgaben konsequent geahndet werden können.
Bedeutung des StGB im Strahlenschutz
Das StGB ergänzt das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und das Atomgesetz (AtG), indem es bestimmte Handlungen unter Strafe stellt. Es dient der Abschreckung und Sanktionierung von gefährlichem oder fahrlässigem Verhalten im Bereich der Kerntechnik und des Strahlenschutzes.
Hierbei geht es besonders um:
- Schutz von Bevölkerung und Umwelt
- Sicherung gegen Missbrauch nuklearer Materialien
- Verhinderung von Unfällen und illegalen Tätigkeiten
Relevante Straftatbestände
Im Zusammenhang mit Strahlenschutz und Kerntechnik sind insbesondere die folgenden Paragraphen des StGB relevant:
§ 327 StGB – Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und Kernbrennstoffen
Dieser Paragraph stellt Handlungen unter Strafe wie:
- das unbefugte Betreiben oder Verändern kerntechnischer Anlagen,
- den Umgang mit Kernbrennstoffen ohne notwendige Genehmigung,
- das fahrlässige oder vorsätzliche Herbeiführen gefährlicher Strahlendosen für die Umgebung.
Verstöße können erhebliche Freiheits- oder Geldstrafen nach sich ziehen.
§ 328 StGB – Gefährdender Umgang mit ionisierender Strahlung
Dieser Paragraph richtet sich u. a. gegen:
- den unsachgemäßen Betrieb von Anlagen, die ionisierende Strahlung erzeugen,
- das unbefugte Freisetzen oder Zugänglichmachen radioaktiver Stoffe,
- Handlungen, die Leib oder Leben anderer durch Strahlung gefährden.
Auch hier reichen die möglichen Strafen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, abhängig von Schwere und Konsequenzen der Tat.
Zusammenhang mit anderen Gesetzen
Die strafrechtlichen Vorschriften greifen besonders dann, wenn gegen zentrale Anforderungen aus AtG oder StrlSchG verstoßen wurde, beispielsweise:
- fehlende Genehmigungen,
- Missachtung sicherheitstechnischer Vorschriften,
- unzulässiger Umgang mit radioaktiven Stoffen.
Damit fungiert das StGB als rechtlicher Schutzmechanismus, der sicherstellt, dass Verstöße nicht nur verwaltungsrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben können.